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Satzung

1. [Definitionen]

Die in den Bestimmungen des Datscha Puchacza verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

  • Datscha Puchacza – das von HousExpert Immobilienagentur Sp. z o. o. geführte Datscha Puchacza Resort,
  • Gastgeber – HousExpert Immobilienagentur sp. z o. o. mit dem Sitz in Posen (60-846) unter der Adresse: ul. J. Kochanowskiego 1/3B, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000598184, NIP: 7831736552, REGON: 363547817,
  • Gast – jede Person, die sich in dem Datscha Puchacza Resort aufhält.

2. [allgemeine Bestimmungen]

  1. Die Satzung legt die Regeln für die Nutzung des Datscha Puchacza Resorts fest.
  2. Die Bestimmungen der Satzung gelten für alle Gäste, die sich im Datscha Puchacza Resort aufhalten.
  3. Die Satzung ist Bestandteil des zwischen dem Gast und dem Gastgeber abgeschlossenen Vertrages.

3. [Buchungsregeln, Übernachtungskosten]

  1. Der Zugang zur Jurte erfordert eine vorherige Reservierung.
  2. Reservierungen werden telefonisch unter +48 506 109 229, angenommen, per E-Mail [email protected], über den Tab Reservierungen auf der Website www.daczapuchacza.pl oder über die dafür vorgesehene Internetportale.
  3. Die Reservierung erfordert eine Vorauszahlung in Höhe des gesamten Aufenthaltspreises. Die Vorauszahlung erfolgt auf die Bankkonto von Datscha Puchacza Resort: 61 1090 1476 0000 0001 3228 0422. Die Zahlung sollte innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Informationen über die Verfügbarkeit der Jurte zu einem bestimmten Zeitraum erfolgen.
  4. Ohne rechtzeitige Zahlung wird die Reservierung nicht bestätigt. Bei späterem Zahlungseingang behält sich das Datscha Puchacza Resort vor, diese zusammen mit dem Hinweis auf die Nichtannahme der Reservierung wegen Ablauf der Zahlungsfrist zurückzuschicken. Es wird empfohlen, die Zahlungsbestätigung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected].
  5. Nach Eingang der Zahlung wird eine Buchungsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.
  6. Eine Stornierung der Reservierung mehr als 14 Tage vor dem Reservierungsdatum berechtigt den Gast zu einer Rückerstattung von 30 % der Vorauszahlung. Eine Stornierung der Reservierung weniger als 14 Tage vor dem Reservierungsdatum bedeutet, dass die Vorauszahlung nicht zurückerstattet wird, der Gast aber das Recht hat, eine erneute Reservierung innerhalb des folgenden Jahres ab dem Datum der Stornierung vorzunehmen.
  7. Bei Buchung von mindestens zwei Jurten wird eine Kaution von 500 PLN pro Jurte erhoben. Die Kaution wird per Banküberweisung bis zu drei Tage nach der Abreise des Gastes zurückerstattet.
  8. Für Gruppenbuchungen (mindestens zwei Jurten) fällt eine zusätzliche Gebühr an Endreinigung in Höhe von 200 PLN, die vor der Ankunft per Banküberweisung zu zahlen ist.
  9. Das Datscha Puchacza Resort behält sich das Recht vor, Reservierung eines Gastes, der während des vorherigen Aufenthalts gegen die Bestimmungen der Verordnung verstoßen hat, anzunehmen oder abzulehnen.

4. [An- und Abreise]

  1. Jurten werden für ganze Tage vermietet. Der Tag beginnt am Anreisetag um 15.00 Uhr
    und endet am Abreisetag um 11.00 Uhr.
  2. Eine Anreise nach 22:00 Uhr ist nur nach vorheriger Ankündigung und in Absprache mit dem Gastgeber möglich. Im Falle des Nichtkommens des Gastes vor 22:00 Uhr ohne Vereinbarung einer neuen Ankunftszeit, hat der Gastgeber das Recht, die Reservierung zu stornieren, ohne Verpflichtung zu Rückerstattung der Zahlung oder jeglicher Entschädigung.
  3. Verlängerung des Aufenthaltes über die 11.00 Uhr ist nur nach Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich, spätestens am Tag des Check-ins. Bei keiner Einigung diesbezüglich und Nutzung der Jurte nach 11.00 Uhr am Abreisetag wird die Gebühr für den Folgetag verrechnet.
  4. Im Falle einer Verkürzung des Aufenthalts wird die geleistete Zahlung nicht zurückerstattet.
  5. Alle Gegenstände (außer Lebensmittel), die in den Jurten zurückgelassen wurden, werden für einen Zeitraum von einem Monat in dem Datscha Puchacza Resort gelagert. Holt der Gast sie nicht innerhalb dieser Frist ab, werden sie entsorgt.
  6. Der Gastgeber hat ein gesetzliches Pfandrecht, das für die vom Gast in die Jurte eingebrachten Gegenständen gilt. Das Pfandrecht wird im Falle der Nichtzahlung des Aufenthalts oder anderer verfehlten Kosten, die sich aus der Satzung ergeben, geltend gemacht.
  7. Der Gast, der die Jurte verlässt, sollte die Vorhänge schließen, die elektrischen Geräte überprüfen, den Strom abschalten, die Wasserhähne zudrehen, und wenn der Holzofen benutzt wurde, den mit der Aschenlade, dem Feuerraum und der Klappe schließen.
  8. Beim Check-out muss die Tür der Jurte abgeschlossen und der Schlüssel in die Box neben der Haustür eingesteckt werden. Außerdem sollte das elektrische Dachfenster geschlossen und der Holzofen ausgeschaltet und geschlossen werden.

5. [Regeln für die Benutzung der Jurte, Tiere]

  1. Jurten sind für vier Personen (einschließlich Kinder) ausgelegt. Es stehen zwei Schlafplätze im Schlafzimmer und zwei Schlafplätze auf einem Schlafsofa zur Verfügung. Ohne vorherige Zustimmung des Gastgebers dürfen sich in der Jurte nicht mehr Personen als oben angegeben aufhalten.
  2. Der Gast darf die Jurte den Drittpersonen nicht zur Verfügung stellen, auch wenn sein Mietzeitraum noch nicht abgelaufen ist.
  3. Personen, die in der Buchung nicht genannt wurden, können sich nicht im Datscha Puchacza Resort aufhalten, auch nicht als die vom Gast eingeladene Personen. In diesem Fall hat der Gastgeber das Recht, für jede nicht in der Reservierung enthaltene Person eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 250 PLN pro Tag zu erheben.
  4. In den Jurten und auf den Terrassen ist das Rauchen strengstens verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot werden dem Gast 1.500 PLN in Rechnung gestellt.
  5. Jegliche Veränderungen an der Ausstattung der Jurte sind untersagt. Ausgenommen sind geringfügige Umstellungen von Mobiliar oder anderen Gegenständen der Ausstattung, die der Gast auf eigene Gefahr vornimmt.
  6. Im Falle der Feststellung oder Verursachung eines Mangels an der Ausstattung der Jurte ist der Gast verpflichtet, den Gastgeber unverzüglich zu benachrichtigen. Dieser wird versuchen, den Mangel so schnell wie möglich zu beseitigen, wenn dieser die Nutzung der Jurte nicht gänzlich verhindert.
  7. Auf Wunsch des Gastes ist es möglich, gegen Gebühr einen Korb mit lokalen Produkten zu bestellen.
  8. Haustiere, außer Katzen, sind erlaubt. Hunde bis 20 kg werden akzeptiert, größere Rassen bedürfen der Zustimmung des Gastgebers.
  9. Die Anreise mit einem Tier sollte vorher mit dem Gastgeber abgesprochen werden.
  10. Der Besitzer ist verpflichtet, Bettzeug, Näpfe und alle anderen notwendigen Dinge für das Tier mitzubringen.
  11. Sofa, Decken, Geschirr und sonstige Ausstattung der Jurte dürfen nicht vom Haustier verwendet oder ihm gegeben werden. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot werden dem Gast 500 PLN in Rechnung gestellt.
  12. Für den Hund wird eine zusätzliche einmalige Gebühr von 100 PLN erhoben.
  13. Hunde, allgemein als gefährlich anerkannter Rassen oder Mischungen dieser Rassen werden in dem Datscha Puchacza Resort nicht akzeptiert.
  14. Der Halter ist verpflichtet, das Tier so zu halten, dass es keine Gefahr für andere Personen, die sich in dem Datscha Puchacza Resort aufhalten, darstellt. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, Gäste mit Haustieren, die eine Gefahr für andere Gäste darstellen zum Verlassen des Datscha Puchacza Resorts aufzufordern ohne jegliche Entschädigung und ohne Rückerstattung der Zahlung für den Aufenthalt.
  15. Der Besitzer ist verpflichtet, hinter seinem Hund aufzuräumen. Der Gastgeber hat das Recht, einem Gast, der dies nicht einhält, eine Gebühr von 200 PLN in Rechnung zu stellen.
  16. Der Besitzer trägt die volle Verantwortung für sein Tier.

6. [allgemeine Regeln]

  1. Ruhezeiten gelten von 22:00 bis 7:00 Uhr. Alle Gäste sind angehalten, Aktivitäten zu unterlassen, die die Nachtruhe stören könnten.
  2. Aufgrund der Lage des Datscha Puchacza Resorts und seiner Nähe zur wilden Natur ist es den Gästen verboten, einen übermäßigen Lärm zu machen.
  3. Das Datscha Puchacza Resort ist ein Ort der Ruhe und Entspannung – alle Gäste sind verpflichtet, die Datscha Puchacza so zu nutzen, dass die Ruhe anderer Gäste nicht gestört wird.
  4. Bei Verstoß gegen die oben genannten Punkte 1.- 3. wird der Gast gebeten das Datscha Puchacza Resort zu verlassen ohne Anspruch auf Erstattung der Kosten und jegliche Entschädigung.
  5. Aufgrund des Brandschutzes ist es den Gästen untersagt, in der Jurte Geräte wie Heizungslüfter oder Gasbrenner zu benutzen.
  6. Die Aufbewahrung und der Konsum von gesetzlich verbotenen Drogen auf dem Gelände des Datscha Puchacza Resorts ist strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur Ausweisung des Gastes aus dem Datscha Puchacza Resort ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Kosten und jegliche Entschädigung und zur Anzeige bei der Polizei.
  7. In de Jurten dürfen keine brennbaren Materialien, Beleuchtungen und gefährliche Gegenstände wie Waffen und Munition aufbewahrt werden.
  8. Aus Sicherheitsgründen werden die gemeinsamen Bereiche der Anlage überwacht.
  9. Es ist verboten, Lagerfeuer und Grill außerhalb der dafür ausgewiesenen Stellen zu machen. Vor dem Verlassen des Brandbereichs ist das Feuer mit Wasser zu löschen.
  10. Die Gäste können die Sauna und den Waschtrog benutzen. Sie sollten gemäß den Anweisungen, die in jeder Jurte zu finden sind, verwendet werden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.

7. [Haftung der Parteien]

  1. Der Gastgeber haftet nicht für Beschädigung und Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes.
  2. Der Gastgeber haftet nicht für die im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände und lebende Tiere.
  3. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen das Datscha Puchacza Resort nur unter Aufsicht von Erwachsenen betreten.
  4. Der Gast ist verantwortlich für alle Arten von Beschädigungen und Zerstörungen der Ausstattung der Jurte und der Jurte selbst sowie aller anderen Geräte und Ausrüstungen, die in dem Datscha Puchacza Resort zu finden sind.
  5. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich, unabhängig davon durch wessen Verschulden sie verursacht wurden, dem Gastgeber zu melden. Für den Fall, dass mangels unverzüglicher Anzeige ein erhöhter Schaden entsteht, trägt der Gast dafür die Verantwortung.
  6. Wird ein Schaden festgestellt, ist der Gastgeber berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen. Falls die Bankkontodaten des Gastes dem Gastgeber nicht genannt wurden, muss der Gast die Kosten auf der Grundlage einer schriftlichen Aufforderung bezahlen.
  7. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Satzung hat der Gastgeber das Recht, den Gast zum Verlassen des Datscha Puchacza Resorts ohne Anspruch auf Rückerstattung der Aufenthaltskosten und jegliche Entschädigung aufzufordern.

8. [persönliche Daten]

  1. Der Verwalter der personenbezogenen Daten der Gäste ist der Gastgeber – HousExpert Immobilienagentur sp. z o. o. mit Sitz in Poznan (im Folgenden: wir). Als Administrator sind wir verpflichtet, die uns vom Gast zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sicher aufzubewahren. Sie können uns schriftlich unter folgender Adresse: ul. J. Kochanowskiego 1/3B, 60-846 Poznan oder per E-Mail: [email protected] erreichen.
  2. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten der Gäste:
    - zum Abschluss und zur Ausführung des Vertrages sowie zur Kontaktaufnahme zwecks Ausführung dieses Vertrages. Grundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs.1 Buchstabe b) RODO.
    - zum Schutz von Personen und unserem Eigentum und zur Ermittlung und Verfolgung von Ansprüchen oder zur Abwehr von Ansprüchen sowie zur Direktvermarktung der von uns angebotenen Dienstleistungen - die Grundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) RODO.
  3. Wir übermitteln die personenbezogenen Daten des Gastes an Stellen, die diese in unserem Auftrag verarbeiten, d.h. Stellen, die IKT-Systeme betreiben und uns die IKT-Tools bereitstellen, Hosting-Anbietern und an unsere Mitarbeiter und Unternehmen, die für uns Buchhaltungsdienstleistungen erbringen.
  4. Diese Unternehmen verarbeiten die Daten auf der Grundlage einer Vereinbarung mit uns und nur gemäß unseren Anweisungen, während der Umfang der ihnen zur Verfügung gestellten Daten, nur auf die Daten beschränkt ist, die zur Durchführung der von uns im Auftrag gestellten Aktivitäten erforderlich ist.
  5. Wir speichern personenbezogene Daten bis zum Erlöschen unserer Ansprüche, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben. Wir speichern personenbezogene Daten auch für die Zeit, die zur Erfüllung unserer Pflichten wie Abrechnung von Steuern oder Buchhaltungsverbindlichkeiten benötigt wird und die vorgegeben ist, um die Überprüfung unserer Verpflichtungen durch die Behörden zu gewährleisten.
  6. Videoüberwachungsdaten speichern wir für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Sollen die Überwachungsaufzeichnungen jedoch als Beweismittel in Zivil-, Gerichts- oder Verwaltungsverfahren verwendet werden, verlängert sich die Dauer ihrer Aufbewahrung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
  7. Der Gast hat jederzeit das Recht auf Zugang zu seinen Daten. Darüber hinaus kann er die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten verlangen.
  8. Der Gast hat das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einzureichen, wenn er der Meinung ist, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen das Gesetz verstößt.
  9. Im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage unseres rechtlich berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) RODO) haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage Ihrer besonderen Situation.
  10. Wenn wir Ihre Daten zwecks Direktwerbung verarbeiten, hat der Gast das Recht, dieser Verarbeitung jederzeit zu widersprechen.
  11. Die Angabe personenbezogener Daten durch den Gast ist freiwillig, aber für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrages erforderlich. Beim Betreten der Räumlichkeiten des Datscha Puchacza Resorts werden Sie um Ihre personenbezogenen Daten gebeten. Die Bereitstellung ist freiwillig, jedoch notwendig, um das Gelände vom Datscha Puchacza Resort zu betreten.
  12. Die personenbezogenen Daten des Gastes werden nicht maschinell verarbeitet und sie werden auch nicht auf unserem Profil im Internet verwendet.

9. [Schlussbestimmungen]

  1. Der Gastgeber bemüht sich, dass der Aufenthalt des Gastes seinen Vorstellungen entspricht. Alle Beschwerden werden per E-Mail angenommen: [email protected].
  2. Die aktuelle Preisliste finden Sie auf der Website: www.daczapuchacza.pl.
  3. Die Satzung ist auf der Website: www.daczapuchacza.pl zu finden und liegt zum Einsicht in jeder Jurte aus.
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